topbonus Teilnahmebedingungen
Stand 08.02.2010
Das Vielfliegerprogramm topbonus belohnt Ihre Treue als Kunde. Die Teilnahme an dem topbonus Programm ist an Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geknüpft, die im Folgenden zusammengefasst sind. Aktuelle Hinweise und zusätzliche Informationen können den weiteren Programmunterlagen (z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen der airberlin/topbonus Zahlungskarten) entnommen werden, ebenso wie den topbonus Kommunikationsmedien (z. B. Newsletter, www.airberlin.com/topbonus), in welchen Hinweise zu Sonderaktionen enthalten sein können.
1. Teilnahme
Betreiberin und Herausgeberin von topbonus ist die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, Saatwinkler Damm 42-43, 13627 Berlin (im Folgenden „airberlin“).
1.1. Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt am topbonus Programm sind ausschließlich einzelne natürliche Personen, die das 2. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen Land haben, in dem das topbonus Programm angeboten wird. Als Wohnsitz gilt der tatsächliche räumliche Lebensmittelpunkt (z.B. Hauptwohnung) des Teilnehmers, den dieser auf Anfrage gegenüber airberlin nachzuweisen hat.
1.2. Teilnahmebeginn:
Die Teilnahme beginnt nach Empfang einer topbonus Kartennummer durch den Teilnehmer, welche durch airberlin vergeben wird. Pro Person darf nur ein topbonus Konto eröffnet werden. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme besteht nicht. Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer automatisch ein Passwort. Das Passwort dient der persönlichen Identifikation des Teilnehmers, z. B. beim Log-in im Internet, der Einlösung von Prämienmeilen, der Abfrage des Kontostands etc.
2. Leistungen von topbonus – Gutschrift von Status-/Prämienmeilen
Das topbonus Programm berechtigt den Teilnehmer zum Sammeln von Status-/Prämienmeilen auf seinem topbonus Konto. Diese Berechtigung tritt mit dem Zeitpunkt des Teilnahmebeginns in Kraft. Im topbonus Programm werden zwei Meilen-Kategorien unterschieden: Prämienmeilen und Statusmeilen.
Die Prämienmeilen können mit dem Zweck gesammelt werden, eine Prämie im topbonus Programm zu erlangen. Die Statusmeilen bestimmen den Status und damit den Kartentyp im topbonus Programm (siehe hierzu Ziff. 2.6). Soweit in diesen AGB oder in den topbonus Kommunikationsmedien nur von Meilen gesprochen wird, beziehen sich die Angaben ausschließlich auf Prämienmeilen.
Das Sammeln von Prämienmeilen ist auf unterschiedliche Weise möglich, u. a. auch über Partnerunternehmen. Auf diese Unternehmen hat airberlin keinen direkten Einfluss. airberlin ist somit nicht für die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Leistungen des Partnerunternehmens (z.B. Flüge teilnehmender Fluggesellschaften, Hotelübernachtungen, Mietwagenanmietung) und die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partnerunternehmens finden Anwendung.
Handelt es sich bei den Partnerunternehmen um Fluggesellschaften, so können Prämienmeilen auf Flügen der unter www.airberlin.com/topbonus aufgeführten und am topbonus Programm teilnehmenden Fluggesellschaften gesammelt werden. Statusmeilen werden für Flüge teilnehmender Fluggesellschaften nur gutgeschrieben, wenn unter www.airberlin.com/topbonus diese Möglichkeit explizit hervorgehoben wird.
2.1. Sammeln von Status-/Prämienmeilen, keine Übertragbarkeit:
Status-/Prämienmeilen können nur für vom Teilnehmer selbst in Anspruch genommene Leistungen auf seinem persönlichen topbonus Konto gutgeschrieben werden. Dies bedeutet z.B. ein Sitzplatz pro Flug, ein Fahrzeug pro Wagenmiete, ein Zimmer pro Hotelaufenthalt. Eine Gutschrift von Status-/Prämienmeilen auf dem Konto des Teilnehmers für Leistungen, die von anderen Personen als dem Teilnehmer in Anspruch genommen werden, ist ausgeschlossen.
Prämienmeilen können ausschließlich für in diesen AGB oder sonstigen topbonus Kommunikationsmedien, insbesondere www.airberlin.com/topbonus, genannte Zwecke verwendet werden.
Das topbonus Konto und das Status-/Prämienmeilenguthaben sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgerechnet oder ausgezahlt werden. Die Übertragung von Status-/Prämienmeilenguthaben vom topbonus Konto des Teilnehmers auf das topbonus Konto eines anderen Teilnehmers oder auf ein Konto eines anderen Programms ist nicht möglich. Bei Flügen der airberlin ist der Name des Reisenden auf der Bordkarte entscheidend. Bei der Inanspruchnahme von Leistungen anderer topbonus Partner muss der Leistungsempfänger der topbonus Karteninhaber sein, damit die Gutschrift erfolgen kann. Der Rechnungsempfänger ist hierbei unerheblich.
Berechtigt die in Anspruch genommene Leistung in mehreren Kundenbindungsprogrammen zu einer Gutschrift, so ist eine Gutschrift bei topbonus nur möglich, wenn eine Gutschrift bei einem anderen Programm nicht erfolgt. Das Wahlrecht, in welchem Programm die Gutschrift erfolgen soll, obliegt dem Teilnehmer. Wurden Meilen, Punkte oder Ähnliches für eine Leistung bereits in einem anderen Programm gutgeschrieben, ist eine Gutschrift bei topbonus oder eine Übertragung auf das topbonus Konto nicht möglich, es sei denn, airberlin weist auf diese Möglichkeit mit einem bestimmten Partner ausdrücklich hin.
2.1.1. Flüge:
Die Status-/Prämienmeilenvergabe kann auf bestimmte Flugstrecken und teilnehmende Fluggesellschaften beschränkt sein. Die Meilen-Kategorie und Anzahl der gutzuschreibenden Status-/Prämienmeilen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung aktuell gültigen Tabelle der den Flug durchführenden, teilnehmenden Fluggesellschaft, einsehbar unter www.airberlin.com/topbonus. Im Falle der Buchung eines Fluges in der Economy Class und eines nachträglichen Upgrades in die Business Class erfolgt eine Gutschrift ausschließlich der Meilen für den gebuchten Economy Flug.
2.1.2. Hotels, Mietwagen:
Für den Aufenthalt in einem topbonus Partnerhotel und für die Anmietung eines Mietwagens bei einem topbonus Mietwagenpartner zu einer für die Meilengutschrift qualifizierenden Rate werden dem Konto des Teilnehmers Prämienmeilen gutgeschrieben. Die an topbonus jeweils aktuell teilnehmenden Hotel- und Mietwagenpartner werden auf der Website www.airberlin.com/topbonus kommuniziert. Einige Partnerschaften sind regional bzw. auf Submarken (z.B. bei Hotelketten) begrenzt. Der Teilnehmer sollte sich vor Inanspruchnahme der Services der Partner informieren, ob das spezifische Hotel bzw. die spezifische Mietwagenstation Prämienmeilen gutschreiben. Die Höhe der Prämienmeilengutschrift wird gesondert bekannt gegeben. Die Prämienmeilen werden einmal je Aufenthalt bzw. Wagenmiete gutgeschrieben. Mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Übernachtungen gelten unabhängig von einer Unterbrechung des Hotelaufenthalts als ein einheitlicher Aufenthalt. Als eine Wagenmiete gilt die Anmietung eines Fahrzeugs für mindestens einen Tag oder mehrere, unmittelbar aufeinanderfolgende Anmietungen unterschiedlicher Fahrzeuge an einer oder verschiedenen Niederlassungen eines topbonus Mietwagenpartners am selben Ort.
2.1.3. airberlin/topbonus Zahlungskarten:
Beim Einsatz der airberlin/topbonus Zahlungskarten kann der Karteninhaber in bestimmtem Umfang Prämienmeilen sammeln. Die Prämienmeilen werden dem topbonus Konto des teilnehmenden Karteninhabers gutgeschrieben. Näheres hierzu regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die jeweilige airberlin/topbonus Zahlungskarte, einsehbar unter www.airberlin.com/topbonus.
2.1.4. Sonstige Partner:
Die zeitlich begrenzte oder dauernde Vergabe von topbonus Prämienmeilen durch weitere Unternehmen im Rahmen einer Marketingaktion oder eines Leistungserwerbs werden auf der Website www.airberlin.com/topbonus oder beim jeweiligen Partner selbst publiziert und können dort eingesehen werden.
2.2. Gutschriftverfahren:
Für jeden von airberlin oder einer teilnehmenden Fluggesellschaft durchgeführten, voll bezahlten und angetretenen Linienflug werden dem Konto des Teilnehmers vorbehaltlich der Ziffern 2.1. und 2.2.1 Prämien- und/oder ggf. Statusmeilen gutgeschrieben. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme einer Leistung der topbonus Partner. Die Gutschrift erfolgt automatisch, wenn der Teilnehmer bei Buchung und/oder Inanspruchnahme der unter das topbonus Programm fallenden Leistung die topbonus Kartennummer nennt bzw. die topbonus Card vorlegt.
2.2.1. Ausschluss der Gutschrift:
Eine Gutschrift von Status- und/oder Prämienmeilen ist ausgeschlossen bei ungenutzten, verfallenen oder unrechtmäßig erworbenen Flugtickets sowie bei Industry Discount-Tarifen (ID, IP, AD, GE, DG, PEP etc.) und topbonus Prämienleistungen. Außerdem ausgeschlossen ist eine Status-/Prämienmeilengutschrift bei (Frei-)Flügen, insbesondere mit Vorteilen aus einem anderen Bonus- oder Kartenprogramm (z. B. Counter Card etc.) der airberlin sowie für Aktionstickets bzw. bestimmte Sondertarife. Die Beschränkungen für Gutschriften von Status-/Prämienmeilen auf Flügen, die von teilnehmenden Fluggesellschaften durchgeführt werden, sind gesondert unter www.airberlin.com/topbonus zu entnehmen.
2.2.2. Rückwirkende Gutschriften:
Nicht automatisch erfasste Status-/Prämienmeilen können dem Status-/Prämienmeilenkonto des Teilnehmers innerhalb von 12 Monaten nach Inanspruchnahme der Flugleistung bzw. innerhalb von 6 Monaten nach Inanspruchnahme der Partnerleistung gutgeschrieben werden, sofern das topbonus Konto zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung bereits bestand und im Falle von Partnerleistungen das Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung bereits topbonus Partner war. Flugleistungen der airberlin oder Partnerleistungen, die nicht Flugleistungen sind und vor der Anmeldung zum topbonus Programm in Anspruch genommen wurden, können 3 Monate rückwirkend ab Anmeldedatum gutgeschrieben werden. Eine Gutschrift erfolgt entweder über airberlin oder über den jeweiligen Partner, dessen Leistung in Anspruch genommen wurde. Welche Partner eine Gutschrift direkt ausführen, ist unter www.airberlin.com/topbonus einsehbar. Um eine nachträgliche Gutschrift vornehmen zu können, benötigt airberlin bzw. das jeweilige Partnerunternehmen die vollständigen Belege (Originalbordkarte und Kopie des Passenger Receipt für Flüge bzw. Original der Hotel- oder Mietwagenrechnung für Hotel- bzw. Mietwagenleistungen). Die Vorlage dieser Unterlagen ist Voraussetzung für eine nachträgliche Gutschrift. Auf Grundlage unbenutzter, zurückerstatteter oder verfallener Gutscheine und Coupons erfolgt keine Status-/Prämienmeilengutschrift. Erfolgt die nachträgliche Gutschrift der Meilen über das Onlineformular unter www.airberlin.com/topbonus, ist das Einsenden von Originalbelegen in der Regel nicht notwendig. Nachträgliche Meilengutschriften für Flüge mit teilnehmenden Fluggesellschaften können entweder über das Onlineformular oder über das topbonus Service Center beantragt werden.
2.3. Meilenkontostand:
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, seinen Kontostand sowie Details zu einzelnen Transaktionen online unter www.airberlin.com/topbonus unter Angabe seines Benutzernamens und Passworts jederzeit einzusehen. airberlin sendet dem Teilnehmer – abhängig vom Umfang der Kontobewegungen seit der letzten Mitteilung – einen aktuellen Status-/Prämienmeilenkontostand zu. Eine Zusendung kann jedoch entfallen, sollte airberlin zukünftig den Meilenkontostand ausschließlich online zur Verfügung stellen. Zweitausfertigungen können nicht erstellt werden. Reklamationen sollten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Meilenkontostandes geltend gemacht werden.
2.4. Einlösen der Prämienmeilen
2.4.1. Prämienflüge:
Sobald der Teilnehmer die für einen Prämienflug notwendige Anzahl von Prämienmeilen auf seinem Konto erreicht hat, kann er diese gemäß der aktuell gültigen Prämientabellen von airberlin oder einer teilnehmenden Fluggesellschaft gegen einen Prämienflug eintauschen. Die benötigten Meilen für einen Prämienflug richten sich nach den Tabellen der den Flug durchführenden („operating“), teilnehmenden Fluggesellschaften, einsehbar unter airberlin.com/topbonus.
2.4.2. Companion Ticket:
Bucht ein Teilnehmer einen Prämienflug in der Economy Class auf einem von airberlin durchgeführten Flug („Hauptticket“), kann er für eine weitere Begleitperson ein zusätzliches Ticket für 50% des Meilenwertes erwerben („Companion Ticket“). Beide Prämienflüge müssen gleichzeitig entweder telefonisch oder online gebucht werden und sich bzgl. der Bezahlung von Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag gleichen, das bedeutet, sie müssen entweder beide inklusive oder beide exklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag gebucht werden. Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlag fallen zu 100% an und unterliegen nicht der Rabattierung. Die Meilen für beide Prämienflüge gehen vom topbonus Konto des Hauptbuchenden ab, eine Meilensplittung auf verschiedene Konten ist nicht möglich. Der topbonus Teilnehmer und seine Begleitperson müssen gemeinsam fliegen, bei Stornierung des Haupttickets wird auch das Companion Ticket storniert, siehe hierzu auch Ziffer 2.4.4. Die Umbuchung ist nur für beide Prämienflüge gleichzeitig und auf den gleichen Flug möglich, siehe hierzu auch Ziffer 2.4.4. Die Buchung eines Companion Tickets für reduzierte Prämienflüge ist ausgeschlossen.
2.4.3. Upgradeprämie in die Business Class:
Als topbonus Teilnehmer besteht bei einem von airberlin durchgeführten Flug die Möglichkeit des Upgrades eines Economy Flugtickets oder Prämienflugtickets in die Business Class. Die hierfür ergänzend geltenden Sonderbedingungen sind unter www.airberlin.com/topbonus einsehbar. Siehe außerdem Ziffer 2.1.1. („Flüge“) zur Meilengutschrift im Falle eines Upgrades.
2.4.4. Buchung/Umbuchung von Prämienflügen:
Die Buchung von Prämienflügen kann für Flüge erfolgen, die von airberlin oder einer teilnehmenden Fluggesellschaft durchgeführt werden. Die Bedingungen zur Buchung von Prämienflügen sind von den teilnehmenden Fluggesellschaften abhängig. Informationen hierzu sind unter www.airberlin.com/topbonus oder im Service Center erhältlich. Die Verfügbarkeit der Prämienflüge ist beschränkt und kann nach Datum, Saison und Zielort variieren. Die Buchung oder Umbuchung eines Prämienfluges, Upgrades oder Companion Tickets ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass zum Buchungs- bzw. Umbuchungszeitpunkt auf dem gewünschten Flug das Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Bereits gebuchte Flüge können nicht nachträglich in Prämienflüge umgewandelt werden. Prämienflüge können nur fest und – vorbehaltlich abweichender, schriftlicher Information – exklusive Steuern und Gebühren gebucht werden. Wartelistenbuchungen oder ein Flug ohne bestätigte Buchung sind nicht möglich. Der entsprechende Meilenabzug erfolgt unmittelbar bei der Flugbuchung.
Umbuchungen von Prämienflügen, Upgrades oder Companion Tickets sind innerhalb der Gültigkeit des Prämientickets und innerhalb derselben Flugzone gegen die in den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Beförderungsbedingungen der airberlin („AGB/ABB“) veröffentlichten Umbuchungsgebühren möglich. Für Umbuchungen von Prämienflügen bei teilnehmenden Fluggesellschaften gelten ggf. gesonderte Bedingungen, einsehbar unter www.airberlin.com/topbonus. Bei einer Stornierung oder Nichtinanspruchnahme des Prämienfluges, des Companion Tickets oder der Upgradeprämie werden die aufgewendeten Meilen dem Konto des Teilnehmers nicht wieder gutgeschrieben.
2.4.5. Übertragbarkeit von Prämien:
Prämienflüge und Upgradeprämien können nur von dem Teilnehmer selbst eingelöst werden. Der Prämienflug oder die Upgradeprämie kann sowohl für die eigene Person als auch für eine beliebige andere Person gebucht werden. Einmal gebuchte Prämienflüge können nicht übertragen werden. Der Verkauf, Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämien(-flügen) oder Prämiendokumenten an Dritte ist untersagt, sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich gestattet ist. Ebenso ausgeschlossen ist die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Status-/Prämienmeilen, Prämienflügen oder von Meilenprämien sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Prämien(-flügen) oder Prämiendokumenten (sämtliche Fallgruppen dieses Absatzes werden nachfolgend als „Missbrauch“ bezeichnet). Bei vom Teilnehmer zu vertretendem Missbrauch ist airberlin berechtigt, die Teilnahme gemäß Ziffer 3.1. außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der airberlin richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2.5. Verfall von Status-/Prämienmeilen:
Vorbehaltlich abweichender Informationen in den topbonus Kommunikationsmedien verfallen nicht eingelöste Prämienmeilen nach einem Zeitraum von 36 Monaten am Ende des Quartals, in dem sie gesammelt worden sind. Statusmeilen verfallen 12 Monate nach Inanspruchnahme der Leistung, die zur Statusmeilengutschrift führte. Es wird das Datum der Leistung, die zu der Status-/Prämienmeilengutschrift führte, zugrunde gelegt.
2.6. topbonus Kartentypen:
Im Rahmen des topbonus Programms werden vier topbonus Kartentypen ausgegeben, die topbonus Card Classic, die topbonus Card Silver, die topbonus Card Gold sowie die topbonus Service Card. Jede Karte verbleibt im Eigentum der airberlin und ist auf Verlangen an airberlin herauszugeben. Außerdem können Teilnehmer mit Wohnsitz in Ländern, in welchen eine airberlin/topbonus Zahlungskarte angeboten wird, eine Kreditkarte und/oder, wenn angeboten, eine Debitkarte erwerben (vgl. Ziffer 2.1.3). Näheres hierzu regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die jeweilige airberlin/topbonus Zahlungskarte, einsehbar unter www.airberlin.com/topbonus. Die topbonus Cards sind nicht übertragbar und können nicht kumulativ genutzt werden.
topbonus Card Classic: die topbonus Card Classic ist kostenfrei und für die Dauer der Teilnahme am topbonus Programm erhältlich. Sie beinhaltet die in Ziffer 2 beschriebenen Leistungen und ggf. weitere Vorteile (vgl. Ziff. 2.6.2.). Die Sammlung einer Mindestanzahl von Status-/Prämienmeilen ist nicht erforderlich.
topbonus Card Silver: Um eine topbonus Card Silver zu erhalten und die damit verknüpften Vorteile in Anspruch nehmen zu können, muss der Teilnehmer die jeweils aktuell benötigte und auf der Website www.airberlin.com/topbonus veröffentlichte Mindestanzahl von Statusmeilen innerhalb eines Zeitraums von 12 vollen Monaten auf seinem Status-/Prämienmeilenkonto gesammelt haben. Aktionsabhängig behält airberlin sich vor, den Silver-Status anderweitig, z.B. über die Inanspruchnahme einer Mindestanzahl von Flugsegmenten, welche innerhalb von 12 vollen Monaten zu erfliegen sind, zu vergeben. Informationen hierzu finden sich unter www.airberlin.com/topbonus.
topbonus Card Gold: Um eine topbonus Card Gold zu erhalten und die damit verknüpften Vorteile in Anspruch nehmen zu können, muss der Teilnehmer die jeweils aktuell benötigte und auf der Website www.airberlin.com/topbonus veröffentlichte Mindestanzahl von Statusmeilen innerhalb eines Zeitraums von 12 vollen Monaten auf seinem Status-/Prämienmeilenkonto gesammelt haben.
Die Überprüfung, ob die erforderliche Mindestanzahl von Statusmeilen bzw. aktionsbedingte Voraussetzungen zur Erlangung des Status Silver oder Gold erreicht ist bzw. sind, wird monatlich zum Monatsende durchgeführt. Eine Qualifizierung zum Status Silver oder Gold und den damit verbundenen Vorteilen erfolgt sodann bei Vorliegen der Voraussetzungen jeweils zum Folgemonat für den Zeitraum von 12 vollen Monaten. Die Überprüfung bezüglich einer Verlängerung des Status Silver oder Gold erfolgt einen Monat vor Ablauf der aktuellen topbonus Card. Für die Qualifizierung/Requalifizierung zum Silver bzw. Gold Status und den damit verbundenen Vorteilen sind die vorangegangenen 12 Monate relevant.
topbonus Service Card: Soweit im Programm-Portfolio enthalten, besteht die Möglichkeit des Kaufs einer topbonus Service Card. Die durch die topbonus Service Card gewährten Vorteile (siehe hierzu www.airberlin.com/servicecard) können für alle Flüge mit airberlin -und ggf. für Flüge mit ausgewählten Fluggesellschaften, die am topbonus Programm teilnehmen-, in Anspruch genommen werden, soweit deren Abflugdatum mindestens 48 Stunden nach Kauf der topbonus Service Card liegt. Eine rückwirkende Anrechnung der Vorteile auf bereits erfolgte Flüge sowie eine Kumulierung mit den Vorteilen der topbonus Card Silver oder Gold ist ausgeschlossen. Nähere Informationen zu den teilnehmenden Fluggesellschaften und der Anwendbarkeit der Vorteile der topbonus Service Card finden sich unter www.airberlin.com/servicecard.
2.6.1. Gültigkeit:
Die topbonus Card Silver sowie die topbonus Card Gold sind für die Dauer von 12 Monaten ab Ausgabedatum bis zum Ende des auf der Karte eingeprägten Verfallsmonats gültig. Die Gültigkeit der topbonus Card Silver sowie der topbonus Card Gold verlängert sich um den gleichen Zeitraum, sofern der Teilnehmer erneut die Voraussetzungen zum Erwerb einer topbonus Card Silver bzw. Gold erfüllt. Erfüllt der Teilnehmer die Voraussetzungen nicht, wird er in den Status, dessen Voraussetzungen er erfüllt, zurückgestuft und erhält die diesem Status entsprechende topbonus Card.
2.6.2. Statusabhängige Vorteile:
Mit jeder der topbonus Cards sind verschiedene Vorteile verknüpft. Auf diese Vorteile finden ergänzend zu diesen AGB die in den jeweiligen topbonus Kommunikationsmedien dargestellten Sonderbedingungen Anwendung. Die aktuellen Vorteile sind gemeinsam mit den jeweiligen Sonderbedingungen unter www.airberlin.com/topbonus detailliert dargestellt. airberlin steht es frei, weitere Vorteile für Inhaber der topbonus Cards statusabhängig anzubieten oder einzustellen. Ebenso können diese Vorteile auch von den Partnerunternehmen angeboten werden. Art, Umfang und Zeitraum dieser Leistungen werden auf der Website www.airberlin.com/topbonus publiziert und können dort eingesehen werden.
3. Vertragsbeendigung
3.1. Kündigung:
Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis über die Teilnahme an topbonus ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich kündigen, ohne dass es einer Begründung bedarf. Bereits gesammelte Prämienmeilen verfallen vorbehaltlich eines früheren Verfalls gemäß Ziffer 2.5. in diesem Fall 6 Monate nach Zugang der Kündigung bei airberlin. Die Kündigung hat mindestens in Textform zu erfolgen.
airberlin kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ordentlich kündigen, ohne dass es einer Begründung bedarf. Die Kündigung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Der Teilnehmer ist nach Vertragsbeendigung nicht mehr berechtigt, Status-/Prämienmeilen zu sammeln oder sonstige Leistungen von topbonus in Anspruch zu nehmen, mit Ausnahme der nachfolgenden Regelung:
Bereits gesammelte Prämienmeilen können im Falle der Kündigung durch airberlin oder der Programmbeendigung vorbehaltlich eines früheren Verfalls gemäß Ziffer 2.5. und soweit diese durch regelgerechtes Verhalten gesammelt wurden – bis 18 Monate nach Zugang der ordentlichen Kündigungserklärung beim Teilnehmer in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf der 18 Monate verfallen etwaige noch vorhandene Status-/Prämienmeilen.
Beide Teile sind berechtigt, die Teilnahme ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Bei der Abwicklung der Vertragsbeziehung nach einer außerordentlichen Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch airberlin verfallen die Status-/Prämienmeilen mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Teilnehmer. In allen Fällen kann der Teilnehmer eine Kündigung an die in Ziffer 4.9. benannte Anschrift richten. Die jeweilige topbonus Card ist nach Vertragsbeendigung unverzüglich zurückzugeben.
3.2. Programmbeendigung:
Im Falle einer Programmbeendigung ist airberlin berechtigt, die Teilnahme am topbonus Programm ordentlich zu kündigen (siehe Ziffer 3.1.). Gleiches gilt für den Fall, dass das topbonus Programm durch ein anderes Programm ersetzt wird. In diesem Fall hat auch der Teilnehmer das Recht zur Kündigung gemäß Ziffer 3.1., wobei in diesem Falle die Meilen -vorbehaltlich eines früheren Verfalls gemäß Ziffer 2.5.- bis 18 Monate nach Zugang der ordentlichen Kündigungserklärung in Anspruch genommen werden können. Gleiches gilt, wenn sich der Betreiber des topbonus Programms ändern sollte.
4. Sonstiges
4.1. Steuern, Gebühren:
Sämtliche Steuern (z. B. Flughafensteuern), Gebühren (z. B. Sicherheitsgebühren), Abgaben oder sonstige Zuschläge (z. B. Kerosinzuschlag), die mit der Vergabe oder Inanspruchnahme einer Prämie einhergehen, sind vom Kunden zu tragen. airberlin kann die Steuern und Gebühren bei bestimmten Prämien in die Prämie einschließen oder die Möglichkeit anbieten, diese Steuern und Gebühren bei bestimmten Prämien durch zusätzliche Prämienmeilen zu leisten. Dies gilt nur, wenn bei der jeweiligen Prämie explizit auf diese Möglichkeit hingewiesen wird. Sofern die Steuern und Gebühren nicht eingeschlossen sind oder durch Prämienmeilen bezahlt werden, hat der Teilnehmer diese bei Abruf der Prämie mittels einer von airberlin akzeptierten Zahlart zu begleichen.
4.2. Gewährte Vorteile des topbonus Programms als Sachprämien/pauschale Versteuerung:
Da es sich bei den aus dem topbonus Programm gewährten Vorteilen um Sachprämien i. S. des § 3 Nr. 38 EStG handelt, erfolgt die pauschale Versteuerung für topbonus Teilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland nach § 37a EStG. Die von airberlin vorgenommene pauschale Versteuerung hat abgeltenden Charakter, so dass der Prämienempfänger die erhaltenen Sachprämien nicht im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben muss. Die pauschal versteuerten Sachprämien sind sozialversicherungsfrei.
4.3. Missbrauch:
airberlin behält sich vor, Schadensersatz statt eines zum Abruf der Prämie erforderlichen Meilenbetrages zu verlangen, sollte ein Teilnehmer unter Einsatz missbräuchlich erworbener Meilen oder aufgrund anderer rechtswidriger Handlungen Prämien abrufen und der Meilenkontostand unter Abzug der missbräuchlich erworbenen Meilen zum Abruf der Prämie nicht ausreichen. Die Höhe des Schadensersatzes pro Meile richtet sich nach dem zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses anwendbaren Meilenverkaufspreis. Dieses Recht behält sich airberlin auch für den Fall vor, dass das Meilenkonto in sonstigen Fällen des Missbrauchs bzw. regelwidrigen Verhaltens des Teilnehmers einen negativen Meilenstand aufweist. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.4. Haftung:
airberlin und deren Erfüllungsgehilfen haften dem Teilnehmer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie unbeschränkt. Die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit ist bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen ist eine weitere Haftung ausgeschlossen. Das gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder dem Montrealer Übereinkommen.
4.5. Nichtverfügbarkeit von Leistungen:
Eine Nichtverfügbarkeit von Leistungen einer topbonus Card Classic, topbonus Card Silver, topbonus Card Gold, topbonus Service Card oder der airberlin/topbonus Zahlungskarten berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatzforderungen gegenüber airberlin, sofern airberlin die Nichtverfügbarkeit nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat.
4.6. Datenschutz:
Die mit der Teilnahme am topbonus Programm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen für Zwecke, die der Durchführung des Programms dienen, verarbeitet und genutzt. airberlin kann Dienstleister mit Aufgaben betrauen und hierfür personenbezogene Daten übermitteln, soweit dies für die Durchführung des Programms notwendig ist. Mehr Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich unter www.airberlin.com/datenschutz.
Der Teilnehmer willigt in die postalische Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken (Informationen zu aktuellen Angeboten und Aktionen von airberlin) durch airberlin ein. Eine einmal erteilte Einwilligung zur Nutzung der personenbezogenen Daten zum postalischen und/oder elektronischen Werbeversand kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf ist airberlin gegenüber mindestens in Textform zu erklären. Die zuständige Stelle, der gegenüber der Widerruf zu erklären ist, findet sich in Ziffer 4.9.
4.7. Verlust, Diebstahl:
Jeder Teilnehmer hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter die topbonus Card und/oder Kenntnis von dem Passwort erlangt. Da bei Verlust der topbonus Card und dem dazugehörigen Passwort die Gefahr besteht, dass ein Unbefugter die topbonus Leistungen in Anspruch nimmt, ist der Verlust oder Diebstahl der topbonus Card umgehend airberlin zu melden. Gleiches gilt für eine Beschädigung der topbonus Card. Für die Neuausstellung einer Karte wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 EUR berechnet. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringeres Bearbeitungsentgelt entstanden ist.
4.8. Änderungen:
airberlin behält sich das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Partner, der Kartenkategorien sowie der Leistungen, der Tabellen für den Status-/Prämienmeilenerwerb, der Prämien oder sonstiger in den Programmunterlagen für topbonus beschriebenen Abläufe vorzunehmen. Der Teilnehmer wird über die Änderungen und Ergänzungen in Textform benachrichtigt. Der Teilnehmer ist somit angehalten, sich in regelmäßigen Abständen einzuloggen, um entsprechende Mitteilungen in seinem Profil zur Kenntnis zu nehmen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der Benachrichtigung über die Änderung oder Ergänzung widerspricht. Der Teilnehmer wird in der Benachrichtigung selbst nochmals ausdrücklich auf diese Erklärungsfrist sowie die Folgen eines Schweigens besonders hingewiesen. Widerspricht der Teilnehmer einer Änderung oder Ergänzung, ist airberlin zu einer ordentlichen Kündigung gemäß Ziffer 3.1. berechtigt. Gleiches gilt für den Fall, dass airberlin das topbonus Programm nachträglich auf weitere Mitherausgeber erweitert.
4.9. Kontaktdaten:
Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
topbonus
Saatwinkler Damm 42-43
13627 Berlin
Deutschland
E-Mail: topbonus@airberlin.com
4.10. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel:
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame und undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Regelung im Rahmen des Gesamtvertrages am nächsten kommt. Sollte der Vertragszweck mit wirksamen und durchführbaren Regelungen nicht erzielbar sein, so ist jede Vertragspartei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.